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EEG Novelle 2021 – endlich beschlossen

Kurz zusammen gefasst die Inhalte der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021, das am Donnerstag, 17.12. im Bundestag und am 18.12. im Bundesrat verabschiedet wurde. Die Änderungen werden auch eine Auswirkung auf die Betreiber von Anlagen in Ebersberg und Erding haben.

Die lang ersehnte Novelle des EEG 2021 ist endlich geschafft auch wenn deutlich hinter den Erwartungen vieler Umweltverbände und der SPD.

Die Ausbauziele im EEG 2021

Für die einzelnen Technologiearten sind Ausbaupfade vorgesehen, die Gegenstand hitziger Diskussionen waren. 2030 sollen 100 Gigawatt Photovoltaik, 71 Gigawatt Windkraft und 8,4 Gigawatt Biomasse gebaut sein und 65 Prozent des Strombedarfs decken.

Kommentar des SPD Ortsvorsitzenden: die derzeitigen Maßnahmen des EEG2021 sind vollkommen unzureichend um das angestrebte Ausbauziel bis 2030 zu erreichen. Das EEG2021 gleicht einem Auto das mit angezogener Handbremse fährt. Viel medialer Qualm aber leider kein schnelles vorankommen. Selbst Greenpease würdigt die Verdienste der SPD, denn ohne das ständige drängen wäre nicht einmal das dürftige Ergebnis zustande gekommen. Es ist offensichtlich dass die CDU/CSU kein Interesse daran hat die „alten“ Energiestrukturen anzugehen und die destruktiven Wünsche der Großkonzerne einzubremsen.
Es ist an uns, den Bürgern und Gemeinderäten in Finsing was wir daraus machen. Die letzten Gemeinderatssitzungen und die aktuellen Beschlüsse stimmen mich optimistisch und nähren die Hoffnung dass sich Finsing in absehbarer Zeit in einen Ort entwickelt in dem Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ein wesentlicher Bestandteil der Kommunalpolitik wird.

Eine sehr gute Zusammenfassung findet sich auch auf dem Server der Energieagentur NRW [1].

In Kurzform die Änderungen:

  • Dazu gehören die Erleichterung des Eigenverbrauchs,
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können. Dafür sind folgende Punkte wichtig:
    • Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, bekommen die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge), länger am Netz zu bleiben.
    • Bei Ü20-Solaranlagen bis 7 Kilowatt entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. (Anmerkung des Autors: So lohnt es sich auch für „Alt-Anlagen, am Netz zu bleiben wie an der PV-Veranstaltung am 31.1.2020 diskutiert).
    • Durch den Verhandlungserfolg der SPD wird der Verbrauch von selbst produzierten Sonnenstrom günstiger. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 kWpeak erhöht.
    • Solaranlagen mit weniger als 30 kWpeak werden komplett von der EEG-Umlage befreit was sehr vorteilhaft für die Eigennutzung des PV Stroms ist.
  • Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert. Mieterstrom-Modelle basieren auf dem Zusammenspiel zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Stromanbieter*innen. Der/die Vermieter*innen produziert Strom aus erneuerbaren Quellen und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter*innen an seine Mieter*innen. Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbaren Energien-Anlage unbürokratisch teilen. (Anmerkung des Autors: So können auch Mieter*innen endlich von der Energiewende profitieren und z.b. mit privaten Ladepunkten ihre Elektroautos laden. Für die/den Vermieter*innen hat die SPD-Fraktion Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer durchgesetzt.)
  • Die Kommunen und ihre Bürger*innen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten.
  • Es wird ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der Erneuerbarer Energien. Das schafft Transparenz. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.
  • Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit. Das ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.

SPD-Fraktion im Bundestag hat bereits angekündigt dass sie sich neben dem Gesetzentwurf (EEG Novelle) einen Entschließungsantrag mit der Union verständigt hat, in dem weitere Maßnahmen vereinbart werden, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.

Nicht zuletzt die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Dazu gehören insbesondere:

  • Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land
  • Anhebung der Ausbauziele für Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung,
  • ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor
  • die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells.
  • Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, will die SPD-Fraktion das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf das Repowering weiter reformieren.
  • Nach wie vor verfolgt die SPD-Fraktion außerdem das Ziel, das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich zu reformieren.

Weitere Informationen und Reaktionen:

Greenpeace wertet die Novelle als „Armutszeugnis der Koalition“. „Mit diesen Vorschlägen wird Deutschland noch nicht einmal das schwache Ausbauziel von 65 Prozent Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2030 erreichen können“, sagte Klimaexperte Andree Böhling. „Nur der SPD ist zu verdanken, dass es einzelne, wichtige Verbesserungen an dem zu schwachen Entwurf von Minister Peter Altmaier gibt. Zu nennen sind hier die Lösungen für Windanlagen, die aus der Förderung fallen, eine unbürokratische Mieterstrom-Regelung und die verstärkte Nutzung von Solarstrom beim Eigenbedarf.”

Der Koalitionspartner SPD sieht die jetzt verabschiedete EEG-Novelle 2021 differenzierter als der CDU-Wirtschaftsminister Altmaier: „Von Seiten des Koalitionspartners CDU/CSU wird seit Jahren auf eine Verlangsamung der Energiewende hingewirkt. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie ist zudem erkennbar, dass aus dem federführenden Wirtschaftsministerium insbesondere auf Erneuerbare Energien aus dem Ausland gesetzt wird und zur Wasserstoffgewinnung bis 2030 gerade einmal 14 Prozent aus regenerativen Quellen stammen soll“, sagt die SPD -Bundestagsabgeordnete Nina Scheer. „In langwierigen und zähen Verhandlungen mit CDU/CSU ist es der SPD-Delegation nun gelungen, im parlamentarischen Verfahren zumindest für solche Handlungsbedarfe gesetzliche Einigungen zu finden, die noch in diesem Jahr dringend zu finden waren.“

Referenzen

  1. Energieagentur NRW, 18.12.2020, https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/fachbeitrag-eeg-2021-die-wichtigsten-aenderungen/
  2. Energiezukunft, Das Portal für Erneuerbare Energien und die bürgernahe Energiewen<de, 17.12.2020, https://www.energiezukunft.eu/politik/bundestag-beschliesst-eeg-2021-mit-vielen-aenderungen/
  3. PV-Magazin, 14.12.2020, https://www.pv-magazine.de/2020/12/14/eeg-novelle-2021-spd-verkuendet-durchbruch-enttaeuschung-bei-solarbranche/
  4. Solarserver, 17.12.2020, https://www.solarserver.de/2020/12/17/bundestag-verabschiedet-eeg-novelle-2021/
  5. PV-Vortrag Dr. Horn, 31.1.2020, http://www.treffpunkt-dorfprojekte.de/cms/mehr-zu-vortrag-zu-photovoltaik-am-30-1-2020-beim-faltermeier/

Ihr Josef Eichinger, 30.12.2020,

Ü20-PV-Anlagen – Entscheidung am 17.12.2020

Der 17. Dezember (202. Sitzung des Bundestags) wird für die Energiewende ein entscheidender Tag sein: Wenn die Große Koalition den aktuell vorliegenden Entwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschließen sollte, droht ein weiterer Rückschlag für den dringend notwendigen Klimaschutz und die notwendigen Massnahmen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Das gilt nicht nur für neue Anlagen, die zukünftig mit weiteren Restriktionen (z.B. SMART METER Pflicht), Zubau- und Flächenbeschränkungen kämpfen müssen. Auch auf ältere Solaranlagen kommen massive Probleme zu.

Wie sie sich erinnern haben wir dazu schon während der PV-Veranstaltung am 30.1.2020Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 diskutiert. Interessant ist auch „PV-Anlagen wohin man blickt – doch wieviele gibts denn im Land?“. Leider ist nicht wirklich etwas positives seitdem geschehen.

Der Solarenergie Förderverein Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020ermuntert alle sich mit einer Email an den zuständigen Abgeordneten zu schreiben. Eine vorformulierte Email Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 kann mit einem einfachen Klick an den über die Postleitzahl des Wohnorts gefundenen Abgeordneten geschickt werden. Sehr einfach und elegant. Bedenken Sie dass die Beratung im Bundestag am 17.12. stattfindet. Nicht wirklich viel Zeit für eine Meinungsänderung.

Experten-Tipps für ausgeförderte Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt der „SolarServer“, Das Internetportal für erneuerbare Energien Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020.

Lesenswert ist der aktuelle Artikel von der Verbraucherzentrale vom 4.12.2020 Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 der alle Optionen aufzählt und im Detail betrachtet.

Wie so immer hat alles seine zwei Seiten. Durch die ungünstigen Bedingungen die in dem derzeitigen Entwurf der EEG-Novelle formuliert sind, werden kleinere Alt-Anlagen unrentabel. Aus wirtschaftlichen Gründen ist daher eine Abschaltung oder eine Aufrüstung naheliegend.

Eine Aufrüstung sprich Modernisierung hat den Vorteil dass die bestehende Dachfläche einen viel grösseren Beitrag zur Stromversorgung aus regenerativen Quellen leistet, da die neuen PV Module einen sehr viel höheren Wirkungsgrad haben und daher in etwa doppelt soviel Leistung produziert werden kann. Ein klarer Vorteil für die Erzeugung.

Auf der anderen Seite erfordert der Austausch neue Module die neu hergestellt, transportiert und montiert werden müssen was zu einem Verbrauch von Rohstoffen und Energie führt und daher ökologisch bedenklich ist. Verschärft, bzw. massiv verschlechtert wird die Ökobilanz durch die Entsorgung der Altmodule denn in nur wenigen Fällen findet sich jemand der die alten Dinger weiter verwenden kann.

Es ist jedem selbst überlassen wie er das beurteilt. Aus Sicht des Redakteurs sind selbst kleinere Verluste in der wirtschaftlichen Berechnung akzeptabel solange es keine ökologisch vertretbare „Entsorgung“ der Alt-Module gibt. Und seien Sie ehrlich. Selbst 50 Euro Verlust pro Jahr kann man verschmerzen wenn man dafür ein reines Gewissen hat und nicht zum Müllberg beiträgt. Aber das ist eine private Meinung und die muss sich jeder selbst bilden.

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