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Ü20-PV-Anlagen – Entscheidung am 17.12.2020

Der 17. Dezember (202. Sitzung des Bundestags) wird für die Energiewende ein entscheidender Tag sein: Wenn die Große Koalition den aktuell vorliegenden Entwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschließen sollte, droht ein weiterer Rückschlag für den dringend notwendigen Klimaschutz und die notwendigen Massnahmen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Das gilt nicht nur für neue Anlagen, die zukünftig mit weiteren Restriktionen (z.B. SMART METER Pflicht), Zubau- und Flächenbeschränkungen kämpfen müssen. Auch auf ältere Solaranlagen kommen massive Probleme zu.

Wie sie sich erinnern haben wir dazu schon während der PV-Veranstaltung am 30.1.2020Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 diskutiert. Interessant ist auch „PV-Anlagen wohin man blickt – doch wieviele gibts denn im Land?“. Leider ist nicht wirklich etwas positives seitdem geschehen.

Der Solarenergie Förderverein Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020ermuntert alle sich mit einer Email an den zuständigen Abgeordneten zu schreiben. Eine vorformulierte Email Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 kann mit einem einfachen Klick an den über die Postleitzahl des Wohnorts gefundenen Abgeordneten geschickt werden. Sehr einfach und elegant. Bedenken Sie dass die Beratung im Bundestag am 17.12. stattfindet. Nicht wirklich viel Zeit für eine Meinungsänderung.

Experten-Tipps für ausgeförderte Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt der „SolarServer“, Das Internetportal für erneuerbare Energien Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020.

Lesenswert ist der aktuelle Artikel von der Verbraucherzentrale vom 4.12.2020 Ü20-PV-Anlagen - Entscheidung am 17.12.2020 der alle Optionen aufzählt und im Detail betrachtet.

Wie so immer hat alles seine zwei Seiten. Durch die ungünstigen Bedingungen die in dem derzeitigen Entwurf der EEG-Novelle formuliert sind, werden kleinere Alt-Anlagen unrentabel. Aus wirtschaftlichen Gründen ist daher eine Abschaltung oder eine Aufrüstung naheliegend.

Eine Aufrüstung sprich Modernisierung hat den Vorteil dass die bestehende Dachfläche einen viel grösseren Beitrag zur Stromversorgung aus regenerativen Quellen leistet, da die neuen PV Module einen sehr viel höheren Wirkungsgrad haben und daher in etwa doppelt soviel Leistung produziert werden kann. Ein klarer Vorteil für die Erzeugung.

Auf der anderen Seite erfordert der Austausch neue Module die neu hergestellt, transportiert und montiert werden müssen was zu einem Verbrauch von Rohstoffen und Energie führt und daher ökologisch bedenklich ist. Verschärft, bzw. massiv verschlechtert wird die Ökobilanz durch die Entsorgung der Altmodule denn in nur wenigen Fällen findet sich jemand der die alten Dinger weiter verwenden kann.

Es ist jedem selbst überlassen wie er das beurteilt. Aus Sicht des Redakteurs sind selbst kleinere Verluste in der wirtschaftlichen Berechnung akzeptabel solange es keine ökologisch vertretbare „Entsorgung“ der Alt-Module gibt. Und seien Sie ehrlich. Selbst 50 Euro Verlust pro Jahr kann man verschmerzen wenn man dafür ein reines Gewissen hat und nicht zum Müllberg beiträgt. Aber das ist eine private Meinung und die muss sich jeder selbst bilden.

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