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VonDer Redakteur

Tennetleitung – jetzt kommt die entscheidende Phase

750 Unterschriften zum Beibehalt der bestehenden Trasse

Unsere 750 Unterschriften zum Beibehalt der bestehenden Trasse und gegen eine Schädigung des Finsinger Bannwaldes sind an die Gemeinde und den Bürgermeister gegangen, verbunden mit Dank für Ihre Unterstützung, liebe Leserinnen und Leser, sowie die von Vertretern aller Gruppierungen aus dem Gemeinderat.

Nun können die Listen den Einspruch der Gemeinde hinsichtlich der Planungsunterlagen der Tennet unterstützen. Zugleich werden wir auch selbst aktiv werden: Die entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien im Landtag, die die Änderung der Trasse zulasten des Bannwaldes im Petitionsausschuss unterstützten, wurden angeschrieben und auf ihre Versäumnisse und Fehler in der einseitigen Entscheidungsfindung aufmerksam gemacht. Dort hüllt man sich lieber in Schweigen.

Die Presse hat erneut berichtet: dieses Mal mit der Überschrift, ob die Gelbbauchunke, also der Umweltschutz, die neue Trassenplanung revidieren könne. Hier ist Bewegung in die Sache gekommen, denn die Tennet überlegt jetzt Schutzmaßnahmen. Wir haben da eine einfache Lösung: Beibehaltung der bestehenden Trasse, ohne weitere Schäden zu verursachen.

Inzwischen hat sich die Tennet bei mir gemeldet und sich für die lange Funkstille entschuldigt. Sie bot für den 15. Januar 2026 ein Gespräch an, das ich mit anderen zusammen selbstverständlich wahrnehme. Die Bundesregierung will den Netzausbau beschleunigen und die Kosten dabei reduzieren. Auch dazu gilt unser Argument: Die Leitung bleibt, wo sie ist, so wie das Tennet schon zu Beginn als die richtige Lösung unter Abwägung aller Argumente und Gesichtspunkte begründet hat. Schnelle Umsetzung, kein Eingriff in die Umwelt, Kostenersparnis durch Verzicht auf Planung und Errichtung einer neuen Trasse waren und sind die Argumente. Warum sollen die nicht gelten?

Rückmeldefrist für Einwendungen

Ab dem 8. Januar 2026 können die von der Tennet eingereichten Dokumente für einen Monat elektronisch eingesehen und bis zum 23. Februar 2026 Einwendungen an die Regierung von Oberbayern als zuständige Stelle vorgebracht werden. Das werden wir tun und bitten gerade die direkt Betroffenen, in ihrem Interesse ebenfalls tätig zu werden.

Marcus Kleiner, Parteifrei