Monatsarchiv 21. Juli 2014

unser Antrag ökologisches Bauen zu fördern

Bei vielen Veranstaltungen, Aktionen und Diskussionen spielt für uns das Thema Ökologie und Nachhaltigkeit immer eine wichtige Rolle. Aus diesem Verständnis heraus möchten wir auch die heimische Bautätigkeit in diese Richtung steuern. In Anlehnung an andere Modelle können wir uns eine Föderung zum Beispiel durch eine Reduzierung des Grundstücks-Kaufpreises vorstellen.

Für Finsing schlagen wir vor, ein eigenes Modell zu entwickeln. Als Anregung und Beispiel, was realisierbar ist, haben wir das Richtlinienwerk der Stadt Dorfen beigefügt.

In der Planungsausschussitzung am 21. Juli 2014 haben wir unseren Antrag an Bürgermeister Max Kressirer und die anwesenden Ausschussmitglieder übergeben: Antrag_ökologisches-Bauen-fördern

„Grundsätzlich und besonders im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept, das die Gemeinde umsetzen möchte, beantragen wir, dass die Gemeinde Finsing energieeinsparende, klima- und ressourcenschonende Bautätigkeit sowie Natur- und Artenschutz fördert.

Gefördert werden könnten zum Beispiel:
–  Passivhäuser oder deutliche Unterschreitungen des Heizwärmebedarfs entsprechend geltender EnEV,
–  die Errichtung von PV-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen zur Brauchwasser- oder Heizungsunterstützung.

Aber auch Natur- und Artenschutz, zum Beispiel durch:
–  naturnahe Gärten,
–  Dach- oder Fassadenbegrünung oder
–  Nisthilfen gefährdeter Tierarten.

Die Förderung könnte durch eine Kaufpreisreduzierung erfolgen.

Beispielhaft für eine rechtlich tragfähige Umsetzung einer zukunftsweisenden Bautätigkeit kann das Modell aus der Stadt Dorfen fungieren, die den Unterlagen beigelegt wird. (https://www.dorfen.de/ortsrecht/116-ortsrecht/207-richtlinien)

Wir schlagen vor, dass der Umwelt- und Energieausschuss Möglichkeiten und Rahmenbedingungen erarbeitet über:
–  welche Maßnahmen fördern
–  bis zu welchen Prozentsatz max. den Kaufpreis reduzieren
–  bis wann spätestens Maßnahmen errichten und nachweisen
–  wie lange Maßnahmen min. erhalten bleiben müssen

Ein Regelwerk könnte dann der Gemeinderat zeitnah zu den ersten Grundstücksverkäufen beschließen.“